Willkommen bei www.Einkommenssteuertabelle.de,

Steuertabellen

hier finden Sie die Einkommensteuertabellen (Grundtabelle sowie Splittingtabelle) 2022, 2021, 2020, 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013, 2012 und 2011 online zum kostenlosen PDF-Download und einen Einkommensteuerrechner. Mit dem Steuerrechner stehen Ihnen alle Einkommensteuer-Tabellenwerte zur Verfügung. Sie erhalten damit Auskunft über Grund- und Splittingtarif, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Außerdem können Sie die Steuerersparnis durch die Anwendung der Einkommensteuer-Splittingtabelle berechnen.

 

Bitte wählen Sie die Steuertabelle danach aus, ob Sie die Einkommensteuer einer Einzelperson (Grundtabelle) oder von zusammenveranlagten Ehegatten bzw. Lebenspartnern (Splittingtabelle) ermitteln möchten. Außerdem finden Sie hier die aus dem Einkommensteuertraif abgeleiteten Lohnsteuertabellen:


Sie erhalten damit Auskunft über:

  • Grund- und Splittingtarif,
  • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer,
  • Kinder-/Betreuungsfreibeträge sowie
  • Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung

Als Berechnungsergebnisse werden angegeben:

  • die Steuer und ihre Bemessungsgrundlage,
  • Differenz zwischen Maßstab- und Einkommensteuer,
  • Durchschnitts- und Grenzsteuerbelastung,
  • Analyse auf Basis der Einkommen- oder der Maßstabsteuer.

Einkommensteuer-Splittingtabelle

Einkommensteuertabelle für die Ermittlung der Einkommensteuer bei zusammen veranlagten Ehegatten bzw. Lebenspartnern (sog. Ehegattensplitting):

Einkommensteuertabelle mit Splittingtarif


für das Jahr Interval/Schritte  €
Kirchensteuer Anzahl der Berechnungen
Zu versteuerndes Einkommen  €

Steuertipp: Mit unserem Einkommensteuer-Rechner können Sie die durchschnittliche Steuerbelastung sowie den Grenzsteuersatz berechnen.

Mit dem folgenden Steuerrechner können Sie die Steuerersparnis zwischen Splittingtarif und Grundtarif berechnen:

Steuervorteil Splittingtabelle ggü. Grundtabelle


für das Jahr
Steuerpflichtiger 1Steuerpflichtiger 2
Zu versteuerndes Einkommen


Einkommensteuertarif 2022

Einkommensteuertarif 2021

Einkommenssteuer-Splittingtabellen zum Download:


Weitere Infos:

Top Einkommenssteuertabelle


Einkommensteuer-Grundtabelle

Einkommensteuertabelle nach Grundtarif für die Ermittlung der Einkommensteuer bei Einzelveranlagung bzw. getrennter Veranlagung

Einkommensteuertabelle mit Grundtarif

für das Jahr Interval/Schritte
Kirchensteuer Anzahl der Berechnungen
Zu versteuerndes Einkommen

Einkommenssteuer-Grundtabellen zum Download:


Weitere Infos:

Top Einkommenssteuertabelle


Lohnsteuertabelle und Lohnsteuerrechner für die Lohnsteuer

Top Einkommenssteuertabelle


Tipps und Hinweise zur Einkommensteuer

Bitte beachten Sie, dass Sie bereits das zu versteuernde Einkommen ermittelt haben müssen bevor Sie die Einkommensteuer aus der Tabelle ablesen. Wenn Sie die Einkommensteuer für Ihre Steuererklärung berechnen möchten, dann finden Sie hier eine Checkliste für Ihre Einkommensteuererklärung. Diese berücksichtigt z.B. auch andere Einkünfte, Kinder-/ Betreuungsfreibeträge sowie Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung etc.


Steuertipp: Wenn Sie eine Einkommensteuererstattung erhalten möchten, dann sollten Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Hier finden Sie ein Angebot zum Lohnsteuerjahresausgleich.

Hinweis: Bei Abfindung ist nicht die normale Einkommensteuertabelle bzw. Lohnsteuertabelle, sondern die sog. Fünftel-Regelung anzuwenden -> Steuer auf Abfindung berechnen siehe kostenlosen online Abfindungsrechner.

Ausführliche Informationen zur Einkommensteuer finden Sie auf Einkommensteuer.org und in den Einkommensteuer-Richtlinien

Weitere Infos + Rechner:
Aktuelles
Steuerklassen & Rechner
Einkommensteuer
Einkommensteuer Rechner
Steuerprogramme
Lohnsteuerjahresausgleich

In Zusammenarbeit mit
Steuerberater Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
steuerschroeder.de
Steuerberater Dipl.-Kfm. Michael Schröder steuerschroeder.de

Buchhaltungssoftware
MS-Buchhalter

Buchhaltung Software

Weitere Informationen:

BFH: Zurechnung von Einkünften eines Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. August 2023, VIII B 72/22, stellt klar, dass die umsatzsteuerrechtlichen Kriterien für die Einordnung eines Aufsichtsratsmitglieds als Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) für die ertragsteuerrechtliche Zurechnung von Einkünften im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG nicht maßgeblich sind. Im zugrundeliegenden Fall...

Einkommensteuern sind zu erlassen, wenn die Steuerschuld unter Einbezug von Aktienverlusten das jährliche Existenzminimum übersteigt
Die Erhebung von Einkommensteuern kann sachlich unbillig sein, wenn die festgesetzte Steuer bei Einbezug tatsächlich abgeflossener, aber aufgrund von Ausgleichsbeschränkungen steuerlich nicht zu berücksichtigender Aktienverluste das jährlich steuerfrei zu belassende Existenzminimum übersteigt. Dies hat der 5. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 26.04....

Auf das Krankengeld entfallende Rentenversicherungsbeiträge können nicht von der Einkommensteuer abgezogen werden
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die vom Krankengeld einbehalten und abgeführt werden, können nicht steuermindernd bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Dies hat der 11. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 25.05.2023 entschieden (Az. 11 K 1306/20). Die Klägerin erhielt im Streitjahr Arbeitslohn. Darüber hinaus bezog si...

BFH: Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Verwertung sicherungsübereigneten beweglichen Betriebsvermögens durch den absonderungsberechtigten Gläubiger
Leitsatz Überlässt der Insolvenzverwalter gemäß § 170 Abs. 2 InsO dem absonderungsberechtigten Gläubiger die der Masse zugehörigen sicherungsübereigneten beweglichen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zur Verwertung und entsteht nachfolgend durch deren Verkauf infolge Aufdeckung von stillen Reserven ein einkommensteuerpflichtiger Gewinn, ist die darauf entfallende Einkommensteuer...

Zwei Drittel der Rentenleistungen im Jahr 2022 waren einkommensteuerpflichtig
Durchschnittlicher Besteuerungsanteil seit 2015 um 11 Prozentpunkte gestiegen Im Jahr 2022 haben in Deutschland 22,0 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 363 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das knapp 0,5 % oder 106.000 Rentenempfängerinnen und -empfänger mehr als im Vorjahr. Die Höhe der ...